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21. März 2024. Nach der Entfernung des Eternits muss eine mehrtägige Pause eingelegt werden. Grund dafür ist die Abklärung der denkmalpflegerischen Relevanz des Verputzes, denn auch der schätzungsweise 100-jährige Kalkputz kann historisch von Wert sein. Nach Konsultation des Schutzvertrags wird aber klar, dass dieser entfernt werden darf, was ohnehin nötig ist, um den äusseren Fachwerkzustand beurteilen zu können. Mit der Freilegung an der Nordfassade kommt schliesslich auch ein seinerzeit zugemauertes Fenster mitsamt erstaunlicherweise innen montiertem Eisengitter zum Vorschein. Das Abtragen des Verputzes ist eine staubige Angelegenheit und auch die abzutransportierende Menge ist beträchtlich.

ABTRAGEN DES HISTORISCHEN PUTZES

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